Kolumne
Lutz Johanning  Professor für empirische Kapitalmarktforschung

Honorar oder Provision?

Provisionszahlungen könnten in der Anlageberatung schon bald ganz abgeschafft werden. Lutz Johanning zeigt die Vor- und Nachteile der Vergütungsarten auf.

In Grossbritannien und den Niederlanden wurde die Honorarberatung eingeführt und provisionsbasierte Modelle abgeschafft. Auch die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat 2014 Vorschläge zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgestellt, die Provisionszahlungen einschränken.

Langfristig, so hoffen Unterstützer dieser Regeln, soll es auf ein komplettes Provisionsverbot hinauslaufen. Einerseits stellt sich die Frage, ob die Zielsetzung der kompletten Abschaffung der Provisionsberatung grundsätzlich richtig ist. Anderseits ist zu überlegen, welche Änderungen im Produktangebot – beispielsweis bei Fonds und ETF – sich aus diesen Entwicklungen ergeben.

Bei der Honorarberatung erfolgt die Bezahlung direkt vom Anleger in Form einer Stundenvergütung oder eines Prozentsatzes vom Vermögen. Bei der provisionsbasierten Beratung dagegen wird der Berater vom Produktanbieter über eine Provisionszahlung vergütet. Nachteil dabei ist, dass der Berater geneigt sein kann, ein Produkt aufgrund einer potenziell hohen Provisionszahlung zu em-pfehlen, obwohl es nicht zu den Präferenzen des Anlegers passt.

Solche Fehlberatungen sind die Folge intransparenter, anlegerfremder Interessen. Ähnliche Interessensgegensätze gibt es aber auch bei der Honorarberatung. So kann bei einem ungebildeten Anleger ein unnötiger Beratungsaufwand erzeugt werden. Insgesamt ist jedoch grundsätzlich von einer grösseren Kostentransparenz und -Interessensübereinstimmung auszugehen.

Nachteil der Honorarberatung ist aber, dass sich Anleger mit einem kleinen Vermögen ein hohes Honorar nicht leisten können. Für die Berater besteht somit ein Anreiz, ihre Leistungen nur vergleichsweise vermögenden Kunden anzubieten. So verfügt die Mehrheit der Anleger in Deutschland über ein Wertpapiervermögen von unter 10 000 Euro. Bei einem Provisionsverbot bestünde somit die Gefahr, dass solchen Anlegern – in Grossbritannien ist das bereits der Fall – keine Beratung mehr angeboten wird.

Zudem haben die Anleger bei der Provisionsberatung die Möglichkeit, sich bei mehreren kostenlosen Terminen über die Produkte anbieter-übergreifend zu informieren. Geht man davon aus, dass eine höhere Beratungswahrscheinlichkeit auch eine höhere Anlagewahrscheinlichkeit impliziert, so führt die Provisionsberatung mit einer grösseren Wahrscheinlichkeit zu einer Kapitalanlage und kann bei dieser Anlegerklasse mit Blick auf das staatliche Vermögensbildungsziel im Vergleich zur Honorarberatung im Vorteil sein.

Auch aus regulatorischer Sicht kann es somit sinnvoll sein, beide Beratungsformen zuzulassen, den Wettbewerb zwischen den Modellen zu fördern und zugleich Anleger über die Höhe der Beratungskosten aufzuklären. Diese können dann die geeignetste Form wählen. Mit Veränderungen bei den Beratungsmodellen dürften auch Änderungen im Produktangebot einhergehen. Bekannt ist, dass kostengünstige Produkte wie ETF bei einer Honorarberatung bevorzugt gewählt und Provisionen bei klassischen Publikumsfonds an den Kunden erstattet werden.

Es ist aber zu erwarten, dass es zukünftig ein grös-seres Angebot an aktiven Fonds ohne Provisionen geben wird, die gegebenenfalls sogar an der Börse gehandelt werden. Dadurch werden die Renditen der Fonds entsprechend höher ausfallen. Im Performancevergleich mit passiven Fonds und ihren Vergleichsindizes würden solche aktiven Fonds dann entsprechend besser abschneiden.


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