ETF und Steuern

Steuern fallen bei ETF auf mehreren Ebenen an. Beat Frühauf von iShares erklärt was Anleger daher bei der Auswahl beachten sollten, um Kosten zu sparen.

Text: Rino Borini

Steuern beeinflussen die Renditen von ETF. Was gilt es zu beachten?

Oft schauen die Investoren auf die TER, wenn von Kosten die Rede ist. Einer der grössten Kostentreiber sind aber die Steuern. Diese fallen auf drei Ebenen an: auf der Portfolio-, Fonds- und Anlegerebene. Bleiben wir beim Anleger: Dieser bezahlt Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die Umsatzabgabe. Entscheidend ist, dass ein Anleger nur in ETF investiert, die über ein Steuerreporting verfügen. Die Details sind dann in der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung ersichtlich.

Warum ist das wichtig?

Wenn ein ETF nicht steuertransparent ist, sprich die Erträge und Kapitalgewinne nicht separat ausweist, bezahlt der private Anleger potentiell auch auf dem Kapitalgewinn Steuern. Die meisten ETF in der Schweiz publizieren jedoch ihre Steuerwerte.

Wie wird auf Portfolioebene besteuert?

Auf Portfolioebene beziehungsweise auf Stufe der Anlagen im ETF ist entscheidend, in welchen Ländern der Fond seine Anlagen tätigt und wie gut die Doppelbesteuerungsabkommen dieser Länder mit dem Land des Fondsdomizils sind. Ideal ist natürlich, wenn der ETF im Land domiziliert ist, in dem auch die Anlagen getätigt werden.

Warum?

Wenn der ETF zum Beispiel den S&P 500 abbildet und in den USA domiziliert ist, kann dieser die Verrechnungssteuer über 30 Prozent auf den Dividenden der Aktien komplett zurückfordern. Auf Portfolioebene entstehen also keine steuerlichen Kosten. Ist es ein irischer Fonds, kann dieser die Hälfte der Steuer zurückfordern. Ein Fonds mit Luxemburger Domizil dagegen wird mit der gesamten Verrechnungssteuer belastet, weil zwischen Luxemburg und den USA kein entsprechendes Steuerabkommen besteht. Bei der aktuellen Dividendenrendite verliert der Anleger somit 0,65 Prozent an Ertrag.

Wie sieht es auf der Fondsebene aus?

Bleiben wir bei obigem Beispiel: Auf den Erträgen an einen ausländischen Investor – ausgenommen sind Pensionskassen – appliziert die US-Steuerverwaltung wiederum 30 Prozent Verrechnungssteuer. Ein Schweizer Privatanleger kann auf relativ aufwendige Art und Weise die Hälfte zurückfordern. Beim irischen Fonds hingegen erhebt Irland keine Verrechnungssteuer, was für den Schweizer Privatanleger entsprechend effizient ist.

Was ist wichtig für Schweizer Anleger, die auf Schweizer Indizes setzen wollen?

Dass sie sich auf ETF fokussieren, die ihr Fondsdomizil in der Schweiz haben. Denn die Verrechnungssteuer kann komplett zurückgefordert werden. Auch bei der Umsatzabgabe zahlt sich dies aus: Sie ist nur halb so hoch.

Gibt es eine einfache Faustregel, um herauszufinden, welcher ETF oder welches ETF-Fondsdomizil das richtige ist?

Die Tracking-Differenz des ETF zum Benchmark ist entscheidend, da diese die Effizienz auf Portfolioebene sichtbar macht. Für den Schweizer Privatanleger sind irische ETF ideal, da Irland über gesamthaft gesehen sehr gute Abkommen mit dem Rest der Welt verfügt. Bei institutionellen Anlegern müssen weitere Faktoren berücksichtigt werden und da können wir mit unserer Expertise behilflich sein. Dies soll und kann eine professionelle Steuerberatung aber nicht ersetzen und entsprechend empfehle ich jedem Anleger einen Berater beizuziehen.

Beat Frühauf ist Leiter institutionelle Kunden für die Deutschweiz bei iShares
sentifi.com

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