Steuerliche Behandlung von ETF

Steuern spielen bei ETF eine wichtige Rolle. Raimund Müller von der UBS erklärt worauf Anleger achten müssen.

Text: Barbara Kalhammer

Bei Dividenden muss der Fonds Steuern bezahlen. Wie effizient können die Anbieter diese zurückfordern?

Grundsätzlich kann es sich kein ETF-Anbieter leisten, die Rückforderung bezahlter Quellensteuern zu vernachlässigen. Steuern nicht zurückzufordern hiesse, Rendite zu verschenken. Darum achten wir darauf, für jeden ETF das optimale Domizil auszuwählen.

Was sind die Unterschiede zwischen schweizerischem und ausländischem Domizil?

Die Schweiz ist als Domizil vor allem für ETF ideal, die in Schweizer Titel investieren. Dies gilt für Schweizer Investoren trotz Abzug der Verrechnungssteuer an den Ausschüttungen. Denn nur in der Schweiz domizilierte ETF sind berechtigt, die Verrechnungssteuer vollumfänglich beim Bund zurückzufordern.

Wie sieht es bei ausländischen ETF aus?

Dann wird dem Investor die Verrechnungssteuer auf der Ebene des ETF belastet. Er hat keine Möglichkeit, sie zurückzufordern. Für Anleger, die aus Gründen der Diversifikation Indizes mit ausländischen Wertpapieren erwerben möchten, ist Irland als Fondsdomizil insbesondere für ETF auf US-Indizes steuerlich günstig. Denn Irland und die USA haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, so übernimmt der Fonds direkt die Rückforderung eines Teils der Quellensteuer. Die Fondsdomizile Irland wie auch Luxemburg unterliegen der Ucits-Regulierung und haben den Vorteil, dass auf deren Ausschüttungen in der Schweiz keine Quellensteuern abgezogen werden.

Was sind die Unterschiede zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Ucits-Produkten für Fonds und Anleger?

Generell gibt es aus steuerlicher Sicht keine entscheidenden Unterschiede. Dem ETF selbst fliessen zunächst die Erträge zu – völlig unabhängig davon, ob er diese Erträge anschliessend in Form von Ausschüttungen an die Investoren weitergibt oder im Fondsvermögen wieder anlegt. Auch bei Investoren werden beide Arten der Ertragsverwendung grundsätzlich gleichbehandelt.

Wie fordert man Quellensteuern auf ausländische Dividenden zurück?

Dies hängt wesentlich davon ab, in welchem Land ein Unternehmen seinen Sitz hat. In einigen Ländern ist für die Rückforderung der Dividenden ein sehr hoher bürokratischer Aufwand nötig, in anderen sind die Prozesse sehr einfach. In Ländern, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt wurde, sind Rückforderungen für grosse ETF-Anbieter grundsätzlich kein Problem.

Sind synthetische Produkte im Vorteil?

Die Vorteile synthetisch replizierender ETF sehen wir insbesondere bei schwierig abzubildenden Indizes oder beim Zugang zu alternativen Anlageklassen wie Rohstoffen. Hier geht es weniger um eine effiziente Gestaltung im Hinblick auf die Rückforderung von Quellensteuern.

Welchen Ratschlag geben Sie Schweizer Anlegern generell zu diesem Thema?

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Steuern zwar für fast jeden Anleger relevant sind, bei der Auswahl von Anlageprodukten aber nicht zu sehr im Vordergrund stehen sollten. Wichtig sind Kriterien wie die Auswahl des richtigen Zielindex, die Tracking-Qualität eines ETF oder die Transparenz, die ein Anbieter Investoren bietet. Details der steuerlichen Ausgestaltung sollten also eher eines unter mehreren Auswahlkriterien sein – und nicht das entscheidende.

Raimund Müller, Leiter UBS-ETF Schweiz & Liechtenstein
sentifi.com

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